Unsere Werte

Biodiversität

Ökologische Landwirtschaft bedeutet für uns nicht nur nachhaltige und verantwortungsvolle Bewirtschaftung, sondern auch einen aktiven Beitrag zum Naturschutz und zur Förderung der Biodiversität.

Der Verbund Ökohöfe hat sich zum Ziel gesetzt, den Schutz der Artenvielfalt mit einer funktionierenden und ertragsstarken Landbewirtschaftung zu verbinden und gibt einen Mindestanteil von 7% Biodiversitätsflächen vor.

Dazu wurde ein Biodiversitätshandbuch entwickelt, in dem verschiedene Möglichkeiten zur Orientierung aufgezeigt und definiert werden, um die Biodiversität auf den Mitgliedsbetrieben gezielt zu fördern,

Die Betriebe können dabei aus einem Katalog verschiedener biodiversitätsfördernder Maßnahmen und Elemente auswählen. So lässt sich der Verbandsanspruch an die Biodiversität individuell erfüllen und gleichzeitig bestmöglich in die bereits bestehenden Abläufe und Bewirtschaftungspläne des jeweiligen ökologischen Landwirtschaftsbetriebes integrieren.


Richtlinien

Im Verbund Ökohöfe e. V. können sowohl landwirtschaftliche als auch verarbeitende Betriebe Mitglied werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der jeweils aktuellen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung sowie der, darüberhinausgehenden, Richtlinien unseres Verbandes.

Die Einhaltung unserer Richtlinien wird jährlich durch eine externe Zertifizierungsstelle überprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Einhaltung durch den Verbund Ökohöfe e. V. mit einem Zertifikat bestätigt.

Hier können Sie die aktuelle Version unserer Richtlinien herunterladen:

Erzeugerrichtlinien

Verarbeiter Richtlinien


Unparteilichkeit

Eine unparteiliche und neutrale Zertifizierung unserer Mitgliedsbetriebe ist für uns ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.

Um einen hohen Qualitätsstandard im Zertifizierungsprozess sicherzustellen, wurde ein Lenkungsgremium als unabhängig tätige Kommission eingerichtet.

Es dient der Sicherung der Unparteilichkeit der Arbeit der Anerkennungskommission sowie der Mitarbeiter*innen des Verbund Ökohöfe e. V.

Als unparteiliche Stelle kann das Lenkungsgremium Beschwerden im Zusammenhang mit der Zertifizierung bearbeiten. Es verfügt über Untersuchungsbefugnisse hinsichtlich der Arbeit der Anerkennungskommission und der Mitarbeiter*innen und kann Einsicht in relevante Verbandsdokumente, Kontrollunterlagen von Betrieben, Kommunikation und weitere Unterlagen nehmen.

Auf dieser Grundlage kann das Lenkungsgremium entsprechende Handlungsempfehlungen aussprechen.

Geschäftsordnung des Lenkungsgremiums:


Sie möchten einen Vorgang melden?

Sie können sich schriftlich an das Lenkungsgremium wenden, wenn Sie

  • Einspruch gegen eine Zertifizierungsentscheidung einlegen möchten,
  • Beschwerde gegen Verfahren oder die Arbeitsweise der Anerkennungskommission oder von Mitarbeiter*innen führen möchten,
  • Beschwerde gegen ein durch den Verbund Ökohöfe e. V. zertifiziertes Unternehmen einreichen möchten.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen schriftlich an das Lenkungsgremium.